Behandlungsvertrag und Allgemeine Behandlungsbedingungen für Privatpatienten und Selbstzahler
Podologiepraxis Hanna Iliukhina
Maximilianstr. 1b
1. Obergeschoss rechts
63739 Aschaffenburg
Deutschland
Kontakt
Telefon: 06021 4208578
Mobil: 01523 6976222
E-Mail:
info@elegans-academy.de
Stand: 22.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen gelten für privat vereinbarte podologische Behandlungen sowie sonstige ausdrücklich gebuchte Leistungen der Podologiepraxis Hanna Iliukhina.
(2) Ein verbindlicher Behandlungsvertrag kommt nach Maßgabe des jeweiligen Buchungsverfahrens durch die Terminvereinbarung und deren Annahme zustande.
(3) Die medizinische Behandlung erfolgt gemäß § 630a BGB nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards.
(4) Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
(5) Art und Umfang der Behandlung richten sich nach der vereinbarten Leistung, dem individuellen Befund, der medizinischen Indikation und den beruflichen Befugnissen der behandelnden Person.
§ 2 Leistungsumfang und Behandlungsdurchführung
(1) Die Praxis erbringt die vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes und der fachlichen Erfordernisse.
(2) Eine Behandlung kann aus medizinischen oder fachlichen Gründen abgelehnt, unterbrochen oder beendet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere kann eine ärztliche Abklärung erforderlich sein.
(3) Werden während der Behandlung weitere behandlungsbedürftige Veränderungen festgestellt, informiert die behandelnde Person den Patienten über mögliche Maßnahmen.
(4) Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, insbesondere Nagelspangenbehandlungen, Nagelprothetik oder andere nicht ursprünglich vereinbarte Maßnahmen, werden ausschließlich nach vorheriger Information und gesonderter Vereinbarung durchgeführt.
(5) Die Behandlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweiligen beruflichen Qualifikation und der gesetzlichen Befugnisse.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Patienten
(1) Der Patient verpflichtet sich, alle für die Behandlung relevanten Angaben zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen und neurologische Erkrankungen;
- bekannte Allergien und Unverträglichkeiten;
- bestehende Infektionen und Wundheilungsstörungen;
- die Einnahme relevanter Medikamente, insbesondere gerinnungshemmender Arzneimittel;
- relevante Vorerkrankungen, Vorbehandlungen und aktuelle Beschwerden.
(2) Veränderungen des Gesundheitszustandes, die für die Behandlung von Bedeutung sein können, sind vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.
(3) Der Patient wird gebeten, während der Behandlung auftretende Schmerzen oder ungewöhnliche Beschwerden unverzüglich anzusprechen.
(4) Der Patient wird über erforderliche oder empfohlene Nachsorgemaßnahmen informiert. Die Entscheidung über deren Umsetzung liegt beim Patienten.
§ 4 Aufklärung und Einwilligung
(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme erfolgt die erforderliche Aufklärung gemäß § 630e BGB.
(2) Die Aufklärung umfasst insbesondere Art, Umfang, Durchführung, mögliche Risiken, zu erwartende Folgen, Erfolgsaussichten und gegebenenfalls geeignete Behandlungsalternativen.
(3) Eine medizinische Maßnahme wird grundsätzlich erst nach wirksamer Einwilligung gemäß § 630d BGB durchgeführt.
(4) Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(5) Die elektronische Zustimmung zu diesen Allgemeinen Behandlungsbedingungen ersetzt weder die individuelle medizinische Aufklärung noch die erforderliche Einwilligung in eine konkrete Behandlungsmaßnahme.
§ 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Für Privatpatienten und Selbstzahler gelten die bei der Online-Terminbuchung angezeigten und vereinbarten Preise.
(2) Der Preis der ausgewählten Leistung wird dem Patienten vor Abschluss der verbindlichen Online-Terminbuchung angezeigt.
(3) Der Patient wird vor Abschluss der Buchung über die Kosten der ausgewählten Leistung informiert.
(4) Die bei der Buchung verbindlich vereinbarte Vergütung bleibt für die gebuchte Leistung maßgeblich. Spätere Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits verbindlich vereinbarte Leistungen.
(5) Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglich gebuchten Behandlung sind, werden vor ihrer Durchführung erläutert und hinsichtlich ihrer Kosten gesondert vereinbart.
(6) Ohne eine entsprechende Vereinbarung werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen durchgeführt.
(7) Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach Erbringung der Leistung fällig.
(8) Der Patient ist unabhängig davon zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, ob eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder ein anderer Kostenträger die Kosten vollständig oder teilweise erstattet.
(9) Soweit eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist, erfolgt die wirtschaftliche Information des Patienten nach Maßgabe des § 630c Abs. 3 BGB.
§ 6 Terminvereinbarung, Terminabsage und Ausfallhonorar
(1) Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Für jeden Patienten wird ein individueller Behandlungstermin reserviert.
(2) Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, wird der Patient gebeten, diesen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungsbeginn abzusagen.
(3) Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder ohne Absage versäumten Terminen kann die Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 € geltend machen, soweit hierfür im konkreten Einzelfall ein gesetzlicher Anspruch besteht.
(4) Ein Anspruch auf ein Ausfallhonorar entsteht nicht allein aufgrund einer verspäteten Absage oder eines versäumten Termins. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls.
(5) Insbesondere werden eine anderweitige Vergabe des Termins, ersparte Aufwendungen und Umstände berücksichtigt, die der Patient nicht zu vertreten hat.
(6) Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer ersatzfähiger Ausfall entstanden ist.
(7) Das Ausfallhonorar ist keine medizinische Behandlungsleistung und wird nicht als solche gegenüber einer Krankenversicherung abgerechnet.
(8) Gesetzliche Kündigungsrechte und sonstige zwingende Rechte des Patienten bleiben unberührt.
§ 7 Verspätungen
(1) Der Patient wird gebeten, pünktlich zum vereinbarten Behandlungstermin zu erscheinen.
(2) Bei verspätetem Erscheinen kann sich die verfügbare Behandlungszeit verkürzen, sofern eine fachgerechte und sichere Behandlung innerhalb der verbleibenden Zeit möglich ist.
(3) Ist eine ordnungsgemäße Behandlung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich, wird das weitere Vorgehen mit dem Patienten abgestimmt.
(4) Eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen kann nur verlangt werden, soweit hierfür eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage besteht.
§ 8 Behandlungsdokumentation und Patientenakte
(1) Die Praxis führt eine Patientenakte entsprechend § 630f BGB.
(2) In der Patientenakte werden insbesondere medizinisch relevante Angaben, Befunde, durchgeführte Behandlungsmaßnahmen, Aufklärungen, Einwilligungen und Behandlungsergebnisse dokumentiert.
(3) Die Patientenakte wird grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, sofern keine abweichenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten.
(4) Der Patient hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte gemäß § 630g BGB.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Terminverwaltung, Durchführung und Dokumentation der Behandlung, Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechten, sind den gesonderten Datenschutzhinweisen der Praxis zu entnehmen.
(4) Die Verwendung von Patientenfotos, Behandlungsaufnahmen oder sonstigen personenbezogenen Behandlungsinformationen zu Werbe-, Schulungs- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieses Vertrages. Hierfür ist eine gesonderte geeignete Rechtsgrundlage erforderlich.
§ 10 Haftung
(1) Die Praxis haftet nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Haftungsbeschränkung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht vereinbart.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Patienten bleiben uneingeschränkt bestehen.
§ 11 Behandlung minderjähriger Patienten
(1) Bei minderjährigen Patienten werden die gesetzlichen Vorschriften über die Vertretung und die individuelle Einwilligungsfähigkeit beachtet.
(2) Soweit erforderlich, ist die Einwilligung der sorgeberechtigten Person einzuholen.
(3) Minderjährige Patienten werden entsprechend ihrem Alter und ihrer Einsichtsfähigkeit in die Aufklärung und Behandlungsentscheidung einbezogen.
(4) Die Online-Terminbuchung durch eine minderjährige Person ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
§ 12 Elektronischer Vertragsschluss
(1) Die Allgemeinen Behandlungsbedingungen werden dem Patienten vor Abschluss der verbindlichen Online-Terminbuchung zur Verfügung gestellt.
(2) Der Patient hat die Möglichkeit, die Vertragsbedingungen vor der Buchung einzusehen und zu speichern.
(3) Die Annahme der Vertragsbedingungen erfolgt durch eine aktive, nicht vorausgewählte Bestätigung im Rahmen des Buchungsverfahrens.
(4) Die Praxis dokumentiert die elektronische Bestätigung einschließlich des Buchungszeitpunkts und der jeweils geltenden Vertragsversion.
(5) Der Patient erhält eine Buchungsbestätigung und die vereinbarten Vertragsbedingungen in einer dauerhaft speicherbaren Form.
(6) Die gesetzlichen Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr, den Verbraucherschutz sowie gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und dem Patienten bleiben möglich.
(2) Zwingende gesetzliche Patientenrechte werden durch diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen nicht eingeschränkt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.